Dazu erklärt Daniel Mühlner, Bürgermeisterkandidat in Stahnsdorf: „Das Urteil ist zunächst eine schallende Ohrfeige für die Landesregierungen der letzten Jahre. Immer wieder hat die CDU auf Landesebene auf eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes gedrängt.“ Der Bürger darf nicht den Eindruck haben, dass der Staat jederzeit das Recht habe, in seine Geldbörse zu greifen. Deshalb hatte die CDU dem verantwortlichen Landesgesetzgeber bereits 2013 bspw. vorgeschlagen, die Rechtssicherheit durch eine eindeutige Regelung zur Verjährungsfrist von Gebühren und Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz zu verbessern. Der Landesgesetzgeber sollte nun jedoch dafür sorgen, dass die immensen Rückzahlungen nicht zu einer sprunghaften Erhöhung der Abwassergebühren führen. „Das Land muss den finanziellen Aderlass der Verbände auffangen.“ fordert Mühlner. Zugleich fordert Mühlner den vor Ort zuständigen WAZV „Der Teltow“ auf, die Auswirkungen des Urteils und ggf. die unbürokratische Übernahme der neuen Rechtslage auf die hier ergangenen Bescheide zur Erhebung von Altanschließerbeiträgen zügig zu prüfen. Zugleich stellt er fest, dass der Verband aufgrund der geltenden Rechtslage bislang gehalten war, diese Beiträge zu erheben.
Am gestrigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht das „Altanschließer-Urteil“ des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2013 gekippt. Zwei Cottbuser Grundstücksbesitzer dürfen nach dieser Entscheidung nicht rückwirkend für Abwasseranschlüsse zur Kasse gebeten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die in diesem Fall erhobenen Forderungen nicht zulässig sind, weil die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war. Das OVG muss sich nun erneut mit diesen Fällen befassen.
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